Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die Vorinstanzen bestätigt, dass Wiederheirat kein Kündigungsgrund ist. Einem Chefarzt einer katholischen Klinik darf deswegen aus diesem Grund nicht gekündigt werden. Begründung: „Mit seiner Wiederverheiratung verletzte dieser weder eine wirksam vereinbarte Loyalitätspflicht noch eine berechtigte Loyalitätserwartung der Beklagten. Die Vereinbarung im Dienstvertrag der Parteien, mit der die GrO […] weiterlesen
20.02.2019