Homeoffice, sweet Homeoffice?

Homeoffice, sweet Homeoffice?

07.01.2019

Gibt es demnächst womöglich ein gesetzliches Recht auf Homeoffice?

Nach jüngsten Informationen des Magazins DER SPIEGEL plant Björn Böhning (SPD), seit März 2018 Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, einen Vorstoß, nach dem Unternehmen Heimarbeit entweder erlauben müssen – oder aber begründen müssen, warum diese in der Firma nicht möglich ist. Der 40-jährige Sozialdemokrat lässt sich in diesem Zusammenhang vom SPIEGEL mit den Worten zitieren: „Die Digitalisierung verändert die Herrschaftsbeziehungen. Wir müssen sicherstellen, dass die Menschen von den Veränderungen profitieren.“

Zieht man eine Studie im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM vom September 2017 heran, wird der von Böhning angestrebte Weg vermutlich kein Zuckerschlecken: Nur vier von zehn Unternehmen (39 Prozent) lassen bislang ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten.

Von denjenigen der 1.530 befragten Unternehmen, die vorerst keine Arbeit im Homeoffice zulassen, führen laut BITKOM als Gründe für ihre Entscheidung an:

 

Weiterer Artikel aus dem Arbeitsrecht: Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit

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