12.12.2018
Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro. Betroffene bekommen dann also mehr Geld – und zwar in allen Branchen.
Die Ausnahmeregelungen, wonach zum Beispiel Zeitungszusteller für eine Übergangszeit weiter unter dem Mindestlohn bezahlt werden konnten, lief schon Anfang 2018 aus. Das bedeutet, dass volljährige Arbeitnehmer in allen Branchen aktuell mindestens 8,84 Euro pro Stunde, ab 2019 dann 9,19 Euro verdienen müssen.
Ausnahmen sind nur für bestimmte Personengruppen erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel Auszubildende, Selbstständige, Menschen im freiwilligen Dienst oder Heimarbeiter. Die Ausnahmen sind in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist für 2020 angekündigt. Dann soll jeder Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 9,35 Euro pro Stunde verdienen.
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