27.09.2017
Es gibt Dinge, die gehen gar nicht. Zum Beispiel Stellenanzeigen, die gleich von vornherein eklatante Schwächen eines potenziellen Arbeitgebers erkennen lassen.
Wie ich darauf komme?
Neulich stolperte ich in einer Annonce über die Zeile:
„Bitte bewerbe Dich direkt per E-Mail an …
Diese Formulierung stieß mir gleich doppelt übel auf.
Erstens darf die Frage erlaubt sein, ob die Anzeige gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. Die Verwendung der Duzform legt den Verdacht nahe, dass hier ein Arbeitgeber ausschließlich nach hippen Youngstern Ausschau hält, nicht aber nach erfahrenen Arbeitnehmern, denen ein althergebrachtes, höfliches Sie mutmaßlich lieber wäre.
Kritikpunkt Nummer zwei ist zwar nicht justitiabel, liegt mir aber genauso am Herzen wie Punkt eins. Ich bin ein, sagen wir mal, Sprachverwender der alten Schule. Wenn mich also ein schneidiger Personaler mit dem Imperativ „Bewerbe“ zum Handeln auffordert, verdeutlicht er, dass seine Sprachbeherrschung – gelinde gesagt –ausbaufähig ist. Die korrekte Befehlsform lautet nun mal „Bewirb“. Da bin ich eigen und lasse auch nicht mit mir handeln.
Tja, mein lieber Human Resourcer: Dafür kennt die neudeutsche Sprache den Ausdruck Lowperformer. Note sechs. Zurück an den Schreibtisch. Da musst du dir schon einen anderen suchen …
Peter Woeckel